AGB

Maklervertrag:
Das Anfordern unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklervertrag) Das Verwenden unserer Angebote bedeutet Akzeptieren unserer nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen. Auch Interessenten die über Dritte von unseren Angeboten erfahren und mit uns in Verhandlungen treten werden Vertragspartner. Vertragspartner werden vor Vertragsabschlüssen ausdrücklich auf Ihre Provisionspflicht hingewiesen

Maklerprovision:
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung einer Provision von bis zu 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. Kommt es zum Abschluss eines Mietvertrages für Wohnraum, greift das Bestellerprinzip und es wird eine Provision von bis zu 2,38 Monatskaltmieten / -pacht inkl. MwSt. fällig. Kommt es zum Abschluss eines Mietvertrages für Gewerberaum, wird für den Mieter eine Provision in Höhe bis zu 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt. fällig.

Die Maklerprovision ist mit Abschluss des jeweiligen Vertrages zur Zahlung fällig. Die Maklerprovision ist auch dann verdient, wenn der Makler am Zustandekommen des Hauptvertrages zumindest mitursächlich beteiligt war. Die Maklerprovision ist auch dann verdient, wenn statt des beabsichtigten Rechtsgeschäftes ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft getätigt wird. Wir sind berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu sein.

Schadensersatzansprüche:
Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Auftraggebers Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande verspricht der Auftraggeber- als Schadensersatz – die Zahlung der vollen unter Maklerprovision Aufgeführten Summen

Haftung:
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen des Verkäufers/Vermieters oder Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stralsund.